BayernTourNatur 25 Jahre - Gewinnspiel „Zeige Herz für die Natur!“-Teilnahmebedingungen

Wort- und Bildmarke der BTN25

Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Durchführung des Gewinnspiels gelten folgende Bestimmungen, die der Teilnehmende mit seiner Teilnahme akzeptiert.

§ 1 Gewinnspiel

Das Gewinnspiel läuft vom 2. Juni bis 31. Oktober 2025. Es wird vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zusammen mit verschiedenen Kooperationspartnern, die Preise zur Verfügung stellen, durchgeführt. Das StMUV vertritt die Kooperationspartner während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. Das StMUV wird dadurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, das StMUV ist selbst Sponsor des Preises.

§ 2 Teilnahme

  1. (1) Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich nur volljährige Personen.
  2. (2) Für die Teilnahme am Gewinnspiel muss mindestens ein thematisch geeignetes Foto hochgeladen werden. Außerdem sind Kontaktdaten des Teilnehmenden (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse) erforderlich. Die Daten werden vom StMUV für die Durchführung des Gewinnspiels gespeichert und nach Beendigung des Gewinnspiels und Ausschüttung aller Preise gelöscht. Die Teilnahme muss innerhalb der Einsendefrist erfolgen. Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2025.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

  1. (1) Mitarbeitende vom StMUV, deren Angehörige und Lebenspartner sind grundsätzlich von der Teilnahme ausgeschlossen.
  2. (2) Das StMUV kann Personen vom Gewinnspiel ausschließen, die falsche Angaben übermitteln, fremdes oder manipuliertes Bildmaterial hochladen. In diesen Fällen kann das StMUV auch nachträglich Gewinne aberkennen und zurückfordern.

§ 4 Durchführung, Gewinnvergabe

  1. (1) Für die Gewinnvergabe entscheidet das Los. Ein Anspruch auf einen Gewinn besteht nicht.
  2. (2) Das StMUV behält sich vor, ungeeignete Bilder vom Gewinnspiel auszuschließen.
  3. (3) Das StMUV entscheidet, welche Fotos in Online-Medien veröffentlicht werden und kann dabei Platzierungen vergeben. Die Verlosungen erfolgen zeitnah jeweils nach Ablauf der Monate Juni, Juli, August, September und Oktober 2025.
  4. (4) Jedes eingereichte Foto kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
  5. (5) Werden mehrere Bilder gleichzeitig hochgeladen, nehme alle Bilder an der aktuellen Monatsverlosung teil.
  6. (6) Die besten Fotos werden im Internet (Homepage und Soziale Medien) zusammen mit dem Namen des Autors und den mitgeteilten Bildangaben veröffentlicht.
  7. (7) Bei der Online-Bekanntgabe der Gewinner wird nach Möglichkeit auf die Angabe des vollständigen Namens verzichtet.
  8. (8) Die Gewinner werden vom StMUV per E-Mail benachrichtigt.
  9. (9) Das StMUV ist berechtigt, Name und E-Mail-Adresse des Gewinners an den Kooperationspartner zu übermitteln, um die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
  10. (10) Die Vergabe des Sonderpreises wird im November 2025 per Los entschieden. An der Ziehung nehmen alle Gewinnspielteilnehmende teil, die in der laufenden Veranstaltungssaison bis zum 31. Oktober 2025 mindestens eine Veranstaltung der Bayern-TourNatur besucht und dabei mindestens ein thematisch geeignetes Foto hochgeladen haben.
  11. (11) Wurden mehrere Veranstaltungen besucht und sich damit angemeldet, so erhöht sich die Anzahl der Lose entsprechend der gemeldeten Teilnahmen.
  12. (12) Das Budget für den Sonderpreis wurde vom Preisstifter im Vorfeld festgelegt. Die Umsetzung ist abhängig vom gewählten Reiseziel und -zeitraum sowie von der An-zahl mitreisender Familienmitglieder. Daher erfolgt die genaue Ausgestaltung des Hauptpreises in direkter Absprache zwischen Gewinner und Preisstifter.
  13. (13) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt sein Gewinnanspruch und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt außerdem, wenn der Gewinn nicht innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Gewinnbenachrichtigung aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, an den Gewinner ausgeliefert werden kann. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Das StMUV kann das Gewinnspiel jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen unterbrechen oder beenden. Dies wird insbesondere dann erfolgen, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht mehr gewährleistet ist.

§ 6 Beschwerden, Haftung, Datenschutz

  1. (1) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes in Textform an das StMUV (poststelle@stmuv.bayern.de) zu richten.
  2. (2) Für Sach- oder Rechtsmängel an den vom Kooperationspartner gestifteten Gewinnen haftet das StMUV nicht.
  3. (3) Es gelten die Datenschutzregeln des StMUV unter https://www.tournatur.bayern.de/datenschutz/index.html

§ 7 Bildrechte

  1. (1) Der Bildautor räumt dem Freistaat Bayern an dem hochgeladenen Bildmaterial das einfache Nutzungsrecht ein (d. h. die eigene Nutzung und Übertragung an Dritte bleibt weiterhin möglich); und zwar für alle bekannten Nutzungsarten ohne zeitliche und räumliche Beschränkung ("unbeschränktes Nutzungsrecht“) Der Bildautor willigt in die Bearbeitung (z. B. Ausschnittsbildung, Farbveränderung) seiner Bilder im Rahmen der unter (1) genannten Nutzungsarten durch den Freistaat Bayern ein.
  2. (2) Der Bildautor versichert, dass er über die uneingeschränkten Nutzungsrechte an dem Bildmaterial frei verfügen darf und dass es frei von Rechten Dritter ist.
  3. (3) Der Bildautor versichert, dass abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind, es sei denn, dass ein solches Einverständnis nicht erforderlich ist (§ 23 KunstUrhG).
  4. (4) Von Haftungsverbindlichkeiten, die aus einer Verletzung von (2) und/oder (3) resultieren, stellt der Bildautor den Freistaat Bayern frei.

§ 8 Sonstiges

  1. (1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. (2) Ergänzend gilt deutsches Recht.
  3. (3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
  4. (4) Diese Bedingungen können jederzeit vom StMUV ohne gesonderte Benachrichtigung für die Zukunft geändert werden.